Die Veranstaltungskategorie A sieht eine Veranstaltung mit insgesamt maximal 400 Personen (einschließlich der im Schloss Mittelbau arbeitenden auf die Fluchtwege angewiesenen Personen !) vor. Es können unter Beachtung der maximalen Personenanzahl alle Säle belegt und die Foyers genutzt werden.
Erdgeschoss:
- Säulenhalle (Materialien nach Brandklasse B1 zulässig)
Die Diensträume im EG können gleichzeitig belegt sein.
1. Obergeschoss:
- Balkonsaal
- Blauer Saal
- Aula
- Großes und kleines Foyer (Materialien nach Brandklasse B1 zulässig)
- Tannenzapfenzimmer (Materialien nach Brandklasse B1 zulässig)
Farbe der angelegten Fläche | Art der Genehmigung |
---|---|
gelb | Räume mit zu Veranstaltungszwecken genehmigter Nutzung |
orange | Flächen für schwer entflammbare Einrichtungen |
grau | Raumbelegung nur durch Beschäftigte i.S. einer Büronutzung zulässig |
grün | Freizuhaltende Fluchtwege Diese Flächen sind dauerhaft in einer Breite von mind. 1,20 m von jeglichen Einbauten freizuhalten. |
Eine Belegung der Rettungswege mit Einrichtungsgegenständen darf gemäß den Belegungsplänen nur innerhalb orangfarbenen Flächen stattfinden.
Die Veranstaltungskategorie B sieht eine Veranstaltung mit insgesamt maximal 500 Personen vor. Sie wurde allerdings explizit für den Universitätsball erteilt und steht für andere Veranstaltungen nicht zur Verfügung.
Die Veranstaltungskategorie C sieht eine Veranstaltung mit insgesamt maximal 400 Personen in der Säulenhalle vor.
Dieser genehmigte Belegungsplan sieht vor, dass während der Veranstaltungsdauer die rot markierten Diensträume im EG und 1.OG nicht besetzt sein dürfen. Deshalb eignet sich diese Veranstaltungskategorie nur für Veranstaltungen nach Dienstschluss und am Wochenende.
Anders als in Veranstaltungskategorie A können alle Flächen der Säulenhalle voll genutzt werden.
Erdgeschoss:
- Säulenhalle (ohne Anforderungen an die Materialien)
Die rot markierten Diensträume im EG dürfen gleichzeitig nicht besetzt sein.
1. Obergeschoss
- Aula
- Blauer Saal
- Großes Foyer (keine Anforderungen an die Materialien)
- Kleines Foyer (Materialien nach Brandklasse B1 zulässig)
- Tannenzapfenzimmer (Materialien nach Brandklasse B1 zulässig)
Die rot markierten Diensträume im 1. OG dürfen gleichzeitig nicht besetzt sein.
Farbe der angelegten Fläche | Art der Genehmigung |
---|---|
gelb | Räume mit zu Veranstaltungszwecken genehmigter Nutzung |
rot | Personenaufenthalt in diesen Räumen nicht zulässig |
grau | Raumbelegung nur durch Beschäftigte i.S. einer Büronutzung zulässig |
grün | Freizuhaltende Fluchtwege Diese Flächen sind dauerhaft in einer Breite von mind. 1,20 m von jeglichen Einbauten freizuhalten. |
Eine Belegung der Rettungswege mit Einrichtungsgegenständen darf gemäß den Belegungsplänen nur innerhalb der blau bzw. orange dargestellten Flächen stattfinden.
Farbe der angelegten Fläche | Brandschutzbestimmungen |
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orange | Hier sind nur nichtbrennbare bzw. schwerentflammbare Einrichtungsgegenstände zulässig |
blau | Hier bestehen keine besonderen Anforderungen an die Brennbarkeit von Einrichtungsgegenständen; leicht entflammbare Materialien sind jedoch nicht zulässig. |