Fotografier- und Filmhinweis bei Veranstaltungen

Bei der Veröffentlichung von Fotos und Filmen, die bei Universitätsveranstaltungen entstehen, muss die Wahrung der Persönlichkeitsrechte berücksichtigt werden. Um die Aufnahmen ohne Einschränkungen für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing nutzen zu können, sollten die Veranstaltungsbesucher über die Foto- und Filmaufnahmen informiert werden.

Uni-interne Veranstaltungen

1. Schriftlicher Hinweis in Programmheften, Einladungen und auf der Website

In allen Medien, die die Veranstaltung ankündigen und begleiten, sollte folgender Vermerk enthalten sein:

Bitte beachten Sie: Während der Veranstaltung wird fotografiert und gefilmt. Die Aufnahmen werden von der Universität für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing verwendet.

2. Mündlicher Hinweis bei Begrüßung

Der Ablaufplan sollte vorsehen, dass die begrüßende Person mündlich darauf hinweist, dass bei der Veranstaltung fotografiert und gefilmt wird.

3. Aufhängen von Plakaten

Bei der Stabsstelle Marketing und Veranstaltungen können entsprechende Hinweisplakate über die Seite Messematerial ausgeliehen werden.
Bitte hängen Sie die Plakate gut sichtbar in den Veranstaltungsräumen auf.

Plakat Foto- / Filmaufnahmen deutsch/englisch

 

Öffentliche Veranstaltungen

Siehe Punkte 1. bis 3.

Einwilligungserklärung

Zusätzlich sollte der Fotograf sich von den Personen, die er aus der Menge herausgehoben fotografiert, eine Einwilligungserklärung unterschreiben lassen.

Einwilligungserklärung zur Verwendung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Englische Version

Minderjährige

ACHTUNG: Sollen Minderjährige fotografiert oder gefilmt werden, dann ist zwingend das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen.

Einwilligungserklärung zur Verwendung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Kindern
Englische Version