Im Jahr 2014 wurde das Landeshochschulgesetz (§ 38) novelliert.
Alle drei Fakultäten der Universität Hohenheim haben die neuen Vorgaben des Landeshochschulgesetzes in ihren Promotionsordnungen (Fassungen vom Februar 2015) umgesetzt.
Auswahl umgesetzter Maßnahmen der gesetzlichen Vorgaben aus dem novellierten LHG §38