Informationen für Prüfer und Modulverantwortliche
Ob sie die Themen vorgeben oder zusammen mit den ihnen zugeteilten Studierenden erarbeiten, bleibt den prüfenden Dozenten selbst überlassen.
Den Lehrenden stehen verschiedene Möglichkeiten der Veröffentlichung zur Auswahl:
- Aushang
- Information in Lehrveranstaltung
- Bekanntmachung in ILIAS
- Bekanntmachung per E-Mail
Handreichungen der Fakultäten:
Fakultät N: Empfehlung zur Erstellung einer Masterarbeit
Handreichungen der Fachgebiete:
Fachgebiete können Handreichungen bereitstellen, die Studierende bei der Wahl eines Themas unterstützen und evtl. methodische und formale Anforderungen näher beschreiben.
Beispiele:
- Grundsätze zur Erstellung einer Bachelorarbeit oder Masterthesis am FG 410A
- Anleitung zur Gestaltung von Bachelor- und Masterarbeiten am Institut für Tierernährung
- Leitfaden für die Erstellung von Bachelor- und Master-Arbeiten am Institut für Sozialwissenschaften des Agrarbereichs (430)
- Fakultät A: ILIAS Selbstlern Online Tutorial „Akademisches Arbeiten“
Rechtsgrundlage
Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sollen fester Bestandteil der Lehre sein. So schreibt es die Satzung zur wissenschaftlichen Redlichkeit der Universität Hohenheim vor:
- Betreuer von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen sollen Studierende vorab mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vertraut machen und vor wissenschaftlichem Fehlverhalten warnen.
- Bearbeiter von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen oder Habilitationsschriften müssen mit der Abgabe der Arbeit eine Versicherung abgeben, dass sie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten, die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen verwendet haben. Zugleich sollen sie sich mit dem Einsatz einer Plagiatssoftware einverstanden erklären.
Die jeweils gültige Eigenständigkeitserklärung befindet sich auf der Prüfungsseite des jeweiligen Studiengang. Übersicht
Software zur Plagiatsüberprüfung
Betreuer können die Software Turnitin nutzen, um eingereichte Arbeiten auf Plagiate zu überprüfen.
Die Benotungsdauer der Abschlussarbeiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Mit der zu benotenden Abschlussarbeit erhalten Sie ein Anschreiben, in dem Ihnen das individuelle Ende der zulässigen Benotungsdauer mitgeteilt wird.
Einen ausführlichen Leitfaden zum Thema Externe Arbeiten finden auf der Seite von BioPartnerBW. Dieser enthält auch Informationen zu den Themen Geheimhaltungsvereinbarungen, Projektbeteiligungsverträge und Patentrechtsanmeldungen.
Die prüfungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere auch zu nötigen Anträgen auf Vergabe einer externen Abschlussarbeit, entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.