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Abschlussarbeiten

(Bachelor- | Master-Thesis | Seminararbeiten)

Die Vorgaben für Abschlussarbeiten sind studiengangsbezogen in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt.

Eine studiengangsbezogene Zusammenfassung findet sich auf der Seite des Prüfungsamts für Studierende (Auswahlfeld Bachelor- bzw. Master-Thesis).


Informationen für Prüfer und Modulverantwortliche

Ob sie die Themen vorgeben oder zusammen mit den ihnen zugeteilten Studierenden erarbeiten, bleibt den prüfenden Dozenten selbst überlassen.

Den Lehrenden stehen verschiedene Möglichkeiten der Veröffentlichung zur Auswahl:

  • Aushang
  • Information in Lehrveranstaltung
  • Bekanntmachung in ILIAS
  • Bekanntmachung per E-Mail

Handreichungen der Fakultäten:

Fakultät N: Empfehlung zur Erstellung einer Masterarbeit

Handreichungen der Fachgebiete:
Fachgebiete können Handreichungen bereitstellen, die Studierende bei der Wahl eines Themas unterstützen und evtl. methodische und formale Anforderungen näher beschreiben.

Beispiele:

Rechtsgrundlage

Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sollen fester Bestandteil der Lehre sein. So schreibt es die Satzung zur wissenschaftlichen Redlichkeit der Universität Hohenheim vor:

  • Betreuer von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen sollen Studierende vorab mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vertraut machen und vor wissenschaftlichem Fehlverhalten warnen.
  • Bearbeiter von Seminar-, Bachelor- oder Masterarbeiten sowie Dissertationen oder Habilitationsschriften müssen mit der Abgabe der Arbeit eine Versicherung abgeben, dass sie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten, die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen verwendet haben. Zugleich sollen sie sich mit dem Einsatz einer Plagiatssoftware einverstanden erklären.

    Die jeweils gültige Eigenständigkeitserklärung befindet sich auf der Prüfungsseite des jeweiligen Studiengang. Übersicht

Software zur Plagiatsüberprüfung

Betreuer können die Software Turnitin nutzen, um eingereichte Arbeiten auf Plagiate zu überprüfen.

Weitere Informationen

Die Benotungsdauer der Abschlussarbeiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.

Mit der zu benotenden Abschlussarbeit erhalten Sie ein Anschreiben, in dem Ihnen das individuelle Ende der zulässigen Benotungsdauer mitgeteilt wird.

Einen ausführlichen Leitfaden zum Thema Externe Arbeiten finden auf der Seite von BioPartnerBW. Dieser enthält auch Informationen zu den Themen Geheimhaltungsvereinbarungen, Projektbeteiligungsverträge und Patentrechtsanmeldungen.

Die prüfungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere auch zu nötigen Anträgen auf Vergabe einer externen Abschlussarbeit, entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.