Stichwortverzeichnis
Wohnsitz
Nach einem Umzug ist es Pflicht, innerhalb von sieben Tagen den neuen Wohnsitz anzumelden. Dazu ist es notwendig, persönlich zum zuständigen Bürgerbüro des Amt für öffentliche Ordnung zu gehen. Ausländische Studierende müssen sich zusätzlich bei der Ausländerbehörde melden.
Bitte teilen Sie uns ebenfalls die Adressänderung unverzüglich mit.